Erste Schritte

Erste Schritte bei InterIX

Wie wird man Mitglied


InterIX ist offen für alle Internet Service Provider (ISP). Natürliche Partner sind ISPs mit einem Point of Presence in den Niederlanden. Die InterIX-Mitgliedschaft steht jedoch allen Organisationen offen, die vom Peering ihres IP-Verkehrs profitieren können.

Zulassungsbedingungen

Um Mitglied bei InterIX zu werden, müssen Sie:

  • Durchführung von Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Internet.
  • Lassen Sie sich Ihre eigene Autonome Systemnummer (ASN) zuweisen.
  • Die ASN-Nummer wird sowohl für den Austausch von externen Routing-Informationen (zwischen benachbarten AS) als auch als Kennung des AS selbst verwendet.
  • AS-Nummern werden von Internet-Registern wie RIPE, ARIN, APNIC, LACNIC oder AFRINIC vergeben.
  • Sie benötigen eine anerkannte AS-Nummer, um am InterIX zu peeren. Private AS-Nummern sind am InterIX nicht gültig.
  • Verwendung von BGP-4 (Border Gateway Protocol Version 4). Das Peering zwischen den Routern der CIXP-Mitglieder über den IXP erfolgt über BGP-4.
Zulassungsbedingungen

Wie wird die physische Verbindung hergestellt?

Es ist erforderlich, den Anschluss von Datenkabeln (Metall- oder Glasfaserkabel) an die InterIX-Racks herzustellen. Informationen dazu erhalten Sie bei der Einreichung Ihres Erstantrags.
Wenn Sie jedoch bereits vor der Bewerbung Informationen darüber wünschen, senden Sie bitte eine E-Mail an info@inter-ix.net

Wie wird die physische Verbindung hergestellt?

Das müssen Sie wissen:

InterIX ist ein neutraler Internet-Austauschpunkt zwischen Internet-Betreibern und KEIN "Dienstanbieter" im eigentlichen Sinne. InterIX erhebt eine Standardgebühr für die Einrichtung einer neuen Verbindung und eine jährliche Gebühr für die Aufrechterhaltung jeder Verbindung. Darin enthalten sind der physische Anschluss an den InterIX-Switch sowie Gemeinkosten wie Räumlichkeiten, USV-Strom, Klimatisierung und Verwaltung. Alle direkten Kosten wie Gerätekosten, Installation und Wartung sowie die Telekom-Rechnungen werden vom ISP getragen.

Vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung von InterIX können ISPs, deren Kunde InterIX ist, auf eigene Kosten auch Punkt-zu-Punkt-Verbindungen zu einer begrenzten Anzahl ihrer eigenen Kunden herstellen, sofern sich diese in den Niederlanden befinden. Der über den InterIX laufende Verkehr unterliegt keinen besonderen Beschränkungen, muss jedoch allen geltenden Gesetzen und Richtlinien sowie den Nutzungsrichtlinien der Quell- und Ziel-ISPs entsprechen. InterIX haftet in keiner Weise für die Art des Transitverkehrs. InterIX haftet in keiner Weise für die Ungenauigkeit und Instabilität von Routing-Ankündigungen oder für den Verlust oder die ungewollte Veränderung von Paketen im Transit.

InterIX trifft alle zumutbaren Vorkehrungen, um den unbefugten Zugang zum CIXP zu verhindern, übernimmt jedoch keine Haftung für die Vertraulichkeit oder Authentizität des Verkehrs.

Das müssen Sie wissen: